Cybersecurity-Konformität für vernetzte Geräte

RED-Cybersicherheit nach EN 18031, Cyber Resilience Act, SBOM und Schwachstellenmanagement – wir bringen Ihr vernetztes Produkt regelkonform in den EU-Markt und halten es dort.

Seit dem 1. August 2025 sind Cybersicherheitsanforderungen für funkfähige Geräte verbindlich, und ab dem 11. September 2026 greifen die ersten Pflichten des Cyber Resilience Act. Für Hersteller vernetzter Produkte heißt das: Security ist keine Kür mehr, sondern Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung – und damit für den Marktzugang.

Wir entwickeln Embedded-Systeme, die genau diese Anforderungen von Anfang an erfüllen, statt sie am Ende nachzurüsten. Denn nachträglich ist Security teuer: Ein Gerät ohne sicheren Bootvorgang oder ohne Update-Mechanismus lässt sich nicht per Software nachbessern.

RED: Cybersicherheit für Funkanlagen (seit 08/2025 Pflicht)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aktiviert die Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Funkanlagenrichtlinie (RED, 2014/53/EU). Betroffen ist praktisch jedes Gerät mit WLAN, Bluetooth, Mobilfunk oder anderem Funk, das mit dem Internet verbunden ist – vom IoT-Gateway über den Sensorknoten bis zum Wearable.

Die drei Schutzziele:

Den Nachweis führt man über die harmonisierte Normreihe EN 18031-1/-2/-3, seit Januar 2025 im Amtsblatt gelistet (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/138). Achtung: Die Konformitätsvermutung gilt mit Einschränkungen – unter anderem, wenn ein Gerät den Betrieb ohne Passwort erlaubt. Dann führt der Weg über eine benannte Stelle und eine EU-Baumusterprüfung. Genau solche Fallen klären wir vor dem Design, nicht danach.

Cyber Resilience Act: der Zeitplan

Die Verordnung (EU) 2024/2847 gilt für alle „Produkte mit digitalen Elementen“ – Hardware wie Software, unabhängig vom Funk.

Datum Was gilt
10.12.2024 CRA in Kraft, Übergangsphase beginnt
11.09.2026 Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle
11.12.2027 Vollständige Anwendung; neue Produkte brauchen Konformitätsbewertung und CE

Ab dem 11. September 2026 gilt eine dreistufige Meldekette: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, ausführliche Meldung nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach Behebung. Das ist weniger ein technisches als ein organisatorisches Problem – wer im Ernstfall erst herausfinden muss, welche Geräte welche Softwarestände tragen, hält keine 24 Stunden ein.

SBOM: die Stichprobe, die alles entscheidet

Eine Software Bill of Materials listet jede Komponente in Ihrem Produkt samt Version und Herkunft. Wenn morgen eine Schwachstelle in einer verbreiteten Bibliothek bekannt wird, beantwortet die SBOM in Minuten, was sonst Wochen dauert: Welche unserer Produkte sind betroffen, in welchen Ständen, bei welchen Kunden?

Was wir dabei aufbauen:

Was wir konkret tun

  1. Gap-Analyse – Wir prüfen Ihr Produkt oder Ihre Produktfamilie gegen RED/EN 18031 und die CRA-Anforderungen und benennen die Lücken samt Aufwand.
  2. Security-Architektur – Secure Boot, Schlüsselverwaltung, sichere Schnittstellen, Rechte- und Rollenkonzept, Update-Mechanismus.
  3. Umsetzung in Hard- und Firmware – vom Bootloader über die Funkanbindung bis zur Cloud-Schnittstelle.
  4. SBOM und Prozesse – Build-Pipeline, Schwachstellenüberwachung, Meldeprozess mit Zuständigkeiten und Vorlagen.
  5. Dokumentation für die Konformitätsbewertung – Risikobewertung, technische Dokumentation, Supportzeitraum.

Warum mit uns

Wir sind keine reine Prüf- oder Beratungsstelle, sondern entwickeln die Geräte selbst. Das heißt: Wir wissen, was ein Secure-Boot-Konzept auf einem Cortex-M mit begrenztem Flash tatsächlich kostet, und schlagen keine Architektur vor, die im Serienpreis nicht darstellbar ist.


Rechtsstand dieser Seite: September 2026. Quellen: Delegierte Verordnung (EU) 2022/30, Durchführungsbeschluss (EU) 2025/138 (EN 18031-1/-2/-3), Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act). Diese Seite ist eine technische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.